Gemeinde Protokollbuch 1866

Aus dem Gemeindeprotokollbuch in Oppeln

Brandkasse

Actum Oppeln, den 4ten Juli 1866 im Kirchspiels Hause bei H.Nintzel betreffend:

 

    1. Heimkehrschein des Hinrich Strunck in Kehdingbruch - Verlängerung desselben ?

    2. Christina Mingst - Unterhaltung derselben

    3. Über die Wege zu Norden.

    4. Heimkehrschein der Schwiegermutter des Jürgen Albers hierselbst von Oberndorf.

    Gegenwärtig.

    1. Peter Bartels.  2. Hinrich Küver.

    3. Hinrich Christoph Arp.  4. Hinrich Nintzel

    5. Heinrich Rennebeck. 6. Hinrich Arp.

    7. Jacob Albers, Beigeordneter.

    8. Hinrich Griemsmann, Gemeindevorsteher.

    In den rubricirten Angelegenheiten waren die stimmberechtigten Mitglieder unter der Verwarung zu einer Versammlung verabredet, daß die Nichterscheinenen sich den Beschlüßen der Anwesenden unterwerfen mußten, ... und waren die oben verzeichneten erschienen.

    ad 1. Wurde einstimmig der Heimkehrschein des Hinrich Strunck noch auf 5 Jahre Mich. 1866 Mich. 1871 verlängert.

    ad 2. Um Stina Mingst ........ soll Dieselbe in eine noch offene Stube an der Nordseite geschafft werden.

    ad 3 Wegen der Wege wurde beschlossen daß die Vermessung und Vertheilung vorgenommen werden sollte, das Auffahren aber, man es nicht eher angehen könnte, bis künftigen Frühjahr zurückgestellt werden, S.... aber jeder seinen Antheil vornehmen mußte.

     Johann Pape ist erbotig für 5 Mark allen Interessenten anzusagen, einen schwarzen Pfahl mit weißen Namen u. No. zu Ihren Wegeantheil an einem bestimmten Tag zu liefern.

    ad 4. Ein Heimkehrschein ist die genannte Schwieger-Mutter nicht nöthig, weil sie von der Gemeinde Oberndorf das Kostgeld, was sie an Jürgen Albers bezahlt, erhält.

    Vorgelesen, genehmigt u. unterschrieben.

    Geschehen wie oben.

    Unterschriften

    Actum Oppeln den 11ten Juli 1866 im Kirchspiels Hause bei Hinrich Nintzel betreffend:

     

    1. Die Brandcassen Numern und deren Verhandlungen und Lieferung zu welchem Preise ?

    2. Die Wege "No." wo dieselben anfangen, im Osten oder Westen ?

    .

    ad 1. wurde beschlossen, die Brandkassen Numern welche jetzt vor dem Haupteingang sein müssen, auf den mindesten Bot zu verdingen. Es hatten sich 2 Concurenten eingefunden.

    nähmlich: Matthias Dalldorf aus Bülkau

    Hinrich Schlawiedt, Geversdorf.

    Diese Nummern, so wurde den beiden Concurenten bedeutet müßten von Blech genommen, mit schwarze Ölfarbe im Grunde und mit weißer Oelfarbe noch Nummern u. Namensbuchstabe B.C. ( Brand-Casse ) dauerhaft zu mahlen, daß sie auf die dauer leserlich bleibt. Die Nummern müßten dann schon in diesem Monat Juli fertig sein und überdem selbst seih die Nummern aus den Brand-Cassen Scheine eines jeden sich zu merken dann auch die Nummer selbst an die Gebäude zu nageln mit weißen verzinkten Nageln.

    Hinrich Schlawiedt aus Geversdorf hatte den mindesten Bot, nähmlich a No. für 16d und wurde demselben die Arbeit zugeschlagen.

    H. Schlawiedt

    ad 2. Kam man einstimmig überein, daß man bei Bemessung und Zutheilung der Wegetheile im Osten bei dem Zollbaume anfangen wolle und der Norderste Theil der erste nach dem Register sein sollte.

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

    Geschehen wie oben.

    Unterschriften.

     

    Actum Oppeln, den 27. Juli 1866 im Kirchspielshause bei H.Nintzel betreffend.

     

    Die Verteilung der Gemeinde-Wege, nämlich des Haus-, Neuen u. Mühlenweges.

     

    Nach Eröfnung der Versammlung wurde den selben vorgetragen, daß die sämmtlichen Gemeindewege neu vertheilt und jeder Interesent von allen Wegen nur 1 Antheil erhalten würde, und die Interesenten, welche ihren Antheil auf dem Hauswege erhalten, die auf demselben auserdem Deich lasten mit übernehmen müßen.

    Die Anwesenden genehmigten diese Anordnung und waren mit Allem einverstanden auch damit, daß bei der Verteilung der Wege im Osten bei der Grift angefangen und im Norden nach dem Register angefangen und so alle Wege von Osten nach Westen als eine Wegestrecke vertheilt werde nach der Ordnung des vorgelegten und vorgelesenen Register.

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

    Geschehen wie oben.

    Unterschriften.

    Actum Oppeln, den 29. August 1866 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

     

    1. Die Errichtung einer Apothe und Anstellung eines Arztes in Bülkau.

    2. Wahl der Gerichtsschöffen für das Jahr vom 1. Oktober 1866/7.

    3. Die Verpflegung der Christina Mingst im Armenhause.

    4. Zeitbestimmung der Einsetzung der Wegepfähle.

       

    ad 1. betreffend: wurde ein Gesuch um Belassens des Chirurgus Hoppe in seiner bisherigen 27jähriger Praxis oder um Anstellung eines Arztes und Errichtung einer Apotheke im Mittelpunkt zwischen Neuhaus, Oberndorf, Lamstedt, Ihlienworth an der Landdrostei vom Ausschuß unterzeichnet.

    ad 2. wurde das Ausschußmitglied als Gerichtsschöffe vorgeschlagen und nahm derselbe auch die an ihn gefallene Wahl an.

    ad 3. ist mit der Frau des Christian Meden ein Accord abgeschloßen, nach welchen dieselbe die alte kranke Christina Mingst reinigen, auch rein halten und Abends u. Morgens Kaffe machen will, wozu ihr aber die Costen geliefert wird.

    Für diese Reinhaltung u. Pflege ist ihr bis zur nächsten Versammlung des Ausschußes wöchentlich 15M versprochen, so auch 2 Hemde.

    ad 4. Jeder Interesent muß 1 eichenen Pfahl von 6 Zoll breit u. 4 Zoll dick mit schwarzer Grundfarbe und weißer Nummer u. Namen liefern und zwar am Sonnabend den 8ten September d. J. Morgens 6 Uhr.

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

    Geschehen wie oben.

    Unterschriften.

    Actum Oppeln, den 26. Septbr. 1866 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

     

    1. Liquidation der Gemeindekosten pro 1866

    2. Rückkehrschein des Hinrich Nintzel in Odisheim

    ad 1.

    Zuerst wurde ein General - Verzeichniß der Einnahmen aufgestellt. Derselbe ergab einen Betrag von 69rße28q8d. Danach auch ein General - Verzeichnis der Ausgaben der Gemeinde von dem Betrag von 161rße25q9d. Es stellte sich somit ein Deficit heraus von 91rße27q1d.

    Dies Deficit muß nun, wie gebräuchlich nach der Grundsteuer zu 2/3 und nach der Saatung zu 1/3 aufgebracht werden. Da nun 1 monatliche Anlage nach Grundsteuer 32rß24q und Saatung 16rß12q = 49rß6q bringen, so wurden 2 Anlagen zur Aufbringung dieser Summe genügen.

    Man fand aber einstimmig es für gut die 3 monatliche Grundsteuer nebst Saatung zu veranlagen, damit immer Vorschuß in Caße sei, zumal jetzt vorauszusehen sei, daß sich noch viele Ausgaben finden, die noch im Voraus noch nicht zu übersehen sind.

     

     

    Actum Oppeln, den 27. October 1866 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

     

    Trauschein des Hinrich Ehlers behut seiner Verheiratung mit Anna Dodeck aus Cadenberge.

     

    (Abgelehnt,MR)

     

    Actum Oppeln, den 28. November 1866 im Kirchspielshause bei Nintzel betreffend.

     

    1. Alimentation der Christina Mingst.

    2. Übernahme der Alimentation der Kinder der Anna Arp falls die Eltern im Kirchspiel Cadenberge verarmen.

    3. Betrag der Kirchenanlage pro 1866.

     

    ad 3. Es wurden Einnahmen und Ausgaben, die sich circa auf 100rß und 164rß beliefen, vorgelesen und verglichen und zu dem sich herausstellenden Deficit von circa 55rß stellt sich heraus, daß noch mehr Ausgaben kommen könnten und da doch immer ein Überschuß vorhanden sein muß, damit der Vorsteher Geld in Händen habe, so wurden 2 Anlagen je Monat 2/3 Grundst.

    a circa 32 rß = 64 rß u. 1/3 Saatung

    a circa 16 rß = 32 rß

                 = 96 rß veranlagt.

    Außerdem wurde noch die Zulage von 12? für die Hauptschule veranlagt, zu welche nur die Eingeseßenen von Oppeln beizutragen haben und die sich auf circa 1/2 Monat belaufen würde, also  hätten die Eingeseßenen von Oppeln 2 1/2 Monat und die Auswertigen 2 Monat Grundsteuer zu zahlen.

    Sämmtliche Einnahmen und Ausgaben werden demnächst in der Kirchen-Rechnung aufgeführt und der Gemeinde vor Absendung an das Königliche Consistorium vorgelegt werden.

     

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

    Geschehen wie oben.

    Unterschriften.

     

    Actum Oppeln, den 22. Dezember 1866 im Kirchspiels Hause bei Hinrich Nintzel betreffend.

     

    Den Trauschein, des Organisten und Hauptschullehrers J. G. Büggeln mit die Wittwe, Frau Schullehrerin Junge aus Wohlenbeck Kirchspiel Lamstedt.

     

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

    Geschehen wie oben.

    Unterschriften

    Actum Oppeln, den 28. Dezember 1866 im Kirchspiels Hause bei Hinrich Nintzel betreffend.

     

    1. Die Wahl eines Beigeordneten.

    2. Die Wahl dreier Ausschußmitglieder.

    3. Die Wahl zweier Feuergeschworenen.

    4. Die Einbringung der Rechnungen an die Gemeinde.

    5. Die Feststellung des Preises des Landschöffen-Hafers.

     

    Da nun in hiesiger Gemeinde 204 stimmberechtigte Interesenten vorhanden sind und 18 für Witwen und Minderjährige abgesetzt werden können, also 186 bleiben und 1/3 davon, =63 die Versammlung beschlußfähig und wahlfähig macht, und 70 Stimmen vorhanden sind: so ist die Versammlung beschluß- und wahlfähig.

    ad 1.

    und zwar auf 6 Jahre Peter Bartels, 39 Jahre alt, war auf befragen zur Annahme der Wahl bereit und ward ihm eröffnet, daß ihm die Aufforderung des Königlichen Amtes zur Ablegung des Eides mitgetheilt werden soll und damit geschlossen.

    ad 2.

    .

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