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Actum Oppeln, den 11. Januar 1867 im Kirchspiels Hause bei Hinrich Nintzel betreffend:
Actum Oppeln, den 19. Januar 1867 im Kirchspiels Hause bei Hinrich Nintzel betreffend.
1. Verpflegungskosten des Arbeiters Flohe aus Oppeln, welcher im Krankenhaus zu Stade an Fußgeschwüre daniederliegt.
2. Einführung des Lafrenz Goldmann, welcher am 28.Dec. 1866 als Ausschußmitglied gewählt wurde.
Actum Oppeln, den 6. März 1867 im Kirchspiels Hause bei Hinrich Nintzel betreffend:
1. Ablage der Gemeinde- u. Gemeinde Armen-Rechnung vom Jahre 1867.
2. Den Weg vom Kanal bis zur Aue Mühle mit Steinpflaster zur versehen als Gemeindelast.
3. Den Deich an Peter Bartels Deich mit Sand 1/2 Fuß zu erhöhen, ob von Peter Bartels oder von der Gemeinde.
4. Den Fußdeich durch Oppeln an den niedrigen Stellen zu erhöhen
5. Die Landpacht der Anna Stender von 1rß ?
6. Trauschein des Claus Hinrich Arp.
ad 1. Zuerst wurden die Rechnungen der Gemeinde und Gemeindearmenrechnung der Gemeinde vorgelegt, laut und deutlich vorgelesen und einstimmig dem Ausschußmitglied Heinrich Tecklenburg zur Prüfung übergeben, dann noch erklärt, daß beide Rechnungen noch 4 Wochen zur Einsicht eines Jeden ausgelegt werde und dann dem Königlichem Amte, ohne eben eine Revision zu beantragen, übergeben werden solle.
ad 2. War die Gemeinde ganz damit einverstanden, daß der Weg vom Kanal bis zur Auemühle mit einem Steinpflaster versehen und als Landstraße aufgenommen würde, nur könne sie daselbst nicht aus Gemeindemitteln herstellen und ersuche H. Königliche Amt zu bewirken, dg. solches aus der Landesstraßen-Casse gesch.
ad 3. Was nun die Erhöhung des Deiches mit 1/2 Fuß Sand an dem Deichstücke, woran Peter Bartels die Lasten des Deiches bisher getragen, anlangt, so behauptet Peter Bartels, daß er zwar verpflichtet sei, die bisherigen Costen zu tragen, daß er aber neue Lasten nicht übernehmen zu müßen, verpflichtet sei, namentlich den Deich als Fußdeich durch auffahren von 1/2 Fuß Sand herzustellen. Die Gemeinde aber ist der Meinung, daß Peter Bartels zur Leistung aller Lasten, auch der Herstellung des Deiches als Fußdeich durch Erhöhung von Sand, für die Benutzung des Deichstückes, welches Eigenthum der Gemeinde sei, verpflichtet sei, und wenn die Gemeinde die Lasten übernehmen solle, so müße dieselbe auch das Deichstück wieder in Besitz nehmen, was sie denn auch wolle. Beide Theile ersuchen Königliches Amt um hochgeneigte Entscheidung. Nach der Mutterrolle u. Steuerrolle ist das fragliche Deichstück Eigenthum der Gemeinde Oppeln.
ad 4. den Fußdeich durch Oppeln anlangt nebst den Fußdeich an der Kirchtrifft, verpflichtet sich jeder Interesent, seinen Antheil in schaubaren Stand zu setzen und angemessen zu erhöhen, den Fußdeich an der Kirchtrifft betreffend, so soll dazu ein bestimmter Tag angeordnet werden, damit derselbe die gehörige Breite und Länge erhalte.
ad 5. Die Pacht der Anna Stender von 1 rß jährlich, war man einstimmig der Meinung, solche streichen zu müssen.
ad 6. Wurde der beantragte Trauschein dem Claus Hinrich Arp bewilligt, weil er unbescholten und arbeitsfähig sei, und dasselbe auch von seiner Braut Cathrine Wilhelmine Scheele gesagt werden müsse. Weil er sein Domicil in Bülkau nehmen wolle, so wird ihm auch der erbetene Rückkehrschein auf 5 Jahre bewilligt.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 4. April 1867 im Kirchspielshause bei H.Nintzel betreffend.
1. Den Fußsteig über Peter Bartels Deich Herzustellen, ob durch gütlichen Vertrag mit Peter Bartels, oder durch Proceß.
2. Heimkehrschein des Peter Griemsmann.
3. Die Hülfsbedürftigkeit der Anna Meyn zu berathen.
4. Die Verpachtung des Armenhauses nebst Land an Christian Meden.
ad 1. Nach Eröffnung der Versammlung wurde die Herstellung des Fußsteiges über den Bartelschen Deich zur Sprache gebracht. Die Gemeinde und Peter Bartels wollen beide zur Herstellung alles Mögliche thun - Letzterer erbot sich sogar 40 Fuder Sand anzufahren - aber keiner der beiden Parteien wollen die Unterhaltung nicht übernehmen. Da also keine Vereinigung zu erzielen sei, so wurde diese Angelegenheit vorläufig zurückgesetzt und beschlossen, die ganze Gemeinde darüber zu versammeln.
ad 2. Es wurde einstimmig beschlossen, dem Peter Kröncke, genannt Griemsmann den Heimkehrschein zu bewilligen. Auch dem Claus Rodenburg, welcher sich in Osterbruch häuslich niederlassen will, wurde der erbetene Heimkehrschein bewilligt.
ad 3.
ad 4. Es wurde dem Christian Meden seine bisherige Wohnung im Armenhause und das bis herige gepachtete Land für die bis herige Pacht von 3rßr. und die Unterhaltung des Fußsteiges am Osterwege und von der Kirchtrifft und die Reinigung der Wettern auf 1 Jahr zu überlassen. Auch wurde man beiderseits einig, die Verpflegung der kranken Christine Mingst für den bisherigen Betrag von 2... a Woche zu belassen.
Die Herstellung eines Fußsteiges vom Armenhause nach der Wettern kann Christian Meden nicht veranlassen, eine kürzung der vorher beschriebenen Pacht zu verlangen.
Vorgelesen , genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 25. April 1867 im Kirchspielshause bei Hinrich Nintzel betreffend:
1. Muthmaßliche Angabe des Miethwerths der Wohnungen behut Eintragung in die Steuerrolle.
2. Bewilligung der Kosten für die doppelte Ausfertigung und sonstige Bemühung der Steuerrolle.
3. Berathung über Adolph Friedrich Bartels zur Grift Haushälterin und dessen und dessen ungerathenen Kostgänger.
ad 1. Der Miethwerth der Wohnungen in Oppeln von Norden nach Süden berathen und festgesetzt und angeschrieben und darauf
ad 2. dem Gemeindevorsteher Hinrich Griemsmann für seine Bemühung und Arbeit der doppelten Anfertigung der Steuerliste im ganzen 12rßr Courant bewilligt.
ad 3. Es wurde der Haushälterin des Adolph Friedrich Bartels zum Bescheide gegeben, daß sie wegen des von ihr dem A.F.Bartels abgekauften Wohnstelle für 790 Mark binnen 14 Tagen einen Bürgen für 400 Mark der Witwe Hensch geb. Klinke in Neuhaus, welche diese noch aus der Stelle zu fordern hat, zu stellen habe, worauf ihr dann die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Contracks ... werden solle.
Wegen des Kostgängers Aug. Tiedemann wurde beschlossen, dem Gemeindevorsteher in Cadenberge, von deren Gemeinde er veralimentiert wird, zu schreiben, daß der Knabe von der Gemeinde Cadenberge, da er bei A.F.Bartels ganz verwildern und zum Bösewicht werde, an einen besseren Platz, wo er moralisch erzogen werde, in Alimentation gegeben werden möge, und dies sobald als möglich geschehen möge, weil es die höchste Zeit sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 4. Mai 1867 im Kirchspielshause bei Hinrich Nintzel betreffend:
Das Verbleiben der Gastwirtschaft bei dem Kirchspielshause, das von Hinrich Nintzel verkauft ist an Andreas Reyelt.
Gegenwärtig.
1. Lafrenz Goldmann.
2. Hinrich Christoph Arp.
3. Hinrich Nintzel.
4. Heinrich Tecklenburg. Gemeindeausschuß.
5. Claus Tiedemann.
6. Hinrich Böhmcke.
7. Joh. Hinrich Schuhmacher.
8. Hinrich Arp.
9. Peter Bartels, Beigeordneter.
10. Hinrich Griemsmann Gemeindevorsteher.
In obiger Angelegenheit war der Gemeindeausschuß hierselbst unter der Verwarung, daß Ausbleibende sich den Beschlüssen der Anwesenden unterziehen müssen, zu einer Versammlung verabladet und waren oben Verzeichnete erschienen.
Es wurde nun in Erwegung gezogen, daß dies Haus in der ungefähren Mitte des Orts läge und somit die bisherige Gastwirtschaft in demselben sehr gelegen und zweckmäßig sei, zudem sei es auch das Kirchspielshaus und als solches der Lage wegen hinfort Sehr wünschenswerth, zumal dasselbe nun von dem neuen Eigenthümer neugebauet und erweitert und zu einem Gemeindehause mit hinreichendem Räumlichkeiten versehen werden wird: so ist es der Wunsch der Gemeinde, daß die bisherige Gastwirtschaft in diesem Hause bleiben möge, und man bei Königlichem Amte Neuhaus a./d. Oste um die Genehmigung solchen Verbleibens der Gastwirtschaft in dem genannten Hause nachzusuchen.
Vorgelesen , genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 25. Mai 1867 im Kirchspielshause bei Hinrich Nintzel betreffend:
Die Erhöhung des Bartel´schen Deiches insp. dessen Herstellung als Fußsteig.
Gegenwärtig.
1. Lafrenz Goldmann.
2. Hinrich Christoph Arp.
3. Hinrich Nintzel.
4. Heinrich Tecklenburg. Gemeindeausschuß.
5. Claus Tiedemann.
6. Hinrich Böhmcke.
7. Joh. Hinrich Schuhmacher.
8. Hinrich Arp.
9. Peter Bartels, Beigeordneter.
10. Hinrich Griemsmann Gemeindevorsteher.
Mit den erschienenen Interessenten 21.
In obiger Angelegenheit waren sämmtliche Interessenten der hiesigen Gemeinde nebst Ausschuß und Beigeordneter unter der Verwarung, daß Ausbleibende einstimmig mit den Beschlüssen der Anwesenden angesehen werden , und bei 10gr Strafe der Gemeindeausschuß, zu einer Versammlung verabladet und waren die vorstehend Verzeichneten erschienen.
Es wurde darauf mit Peter Bartels wegen der Erhöhung des sogenannten Bartelschen Deiches und Herstellung als Fußpfad und der künftigen Unterhaltung unterhandelt. Peter Bartels erklärte, daß er bereit sei , den Deich als Wasserdeich mit Erde in schaubaren Zustand zu erhöhen, dann noch 40 Fuder Sand zur Herstellung eines Fußpfades anzufahren und herzugeben und dann auch noch die Unterhaltung als Wasserdeich, wozu er ohnehin bisher verpflichtet gewesen, und als Fußpfad zu unterhalten. Die Gemeinde verpflichtet sich dagegen, das Übrige, außer den 40 Fuder Sand, was Peter Bartels liefert, den Fußpfades über den Deich herzustellen und dann jährlich zur Unterhaltung des Fußpfades 25 Fuder Sand zu liefern und übergibt dann der Gemeinde ihre Eigenthums, Ansprüche an dem Deichstück neben dem Deich an Peter Bartels.
Sollten zur Unterhaltung jährlich nicht 25 Fuder Sand nöthig sein, so braucht auch die Gemeinde nicht 25 Fuder Sand zu liefern, da Peter Bartels außer den 25 Fuder Sand die Unterhaltung des Fußpfades übernimmt.
Übrigens wünsche die Gemeinde sowohl wie auch Peter Bartels, daß die jährliche Herstellung des Fußpfades im Herbste für den Winter genüge und keine wöchentliche Schauung des Fußpfades über den Bartelschen Deich im Winter Statt finde. Sollte es aber im Winter nöthig sein, daß schlechte Stellen des Fußpfades ausgebessert werden müssen, so verpflichtet sich Peter Bartels 4 Fuder Sand herzugeben und die Gemeinde verpflichtet sich dieselben hinzubringen, wo es nöthig thut.
Jene 40 Fuder Sand und diese 4 Fuder werden natürlich an den Deich gefahren, die 40 Fuder auf den Deich, wo es nöthig ist.
Bei der Reinigung der Wettern im Süden des Deiches muß jeder das Kraut über den Deich hinüber, nicht auf den Deich oder Fußpfad werfen, weil dadurch der Fußpfad ungangbar und verschlechtert wird.
Gleichzeitig wurde noch für die abgehenden Weggeschworenen Hinrich Arp und Hinrich Küver zwei neue Weggeschworenen durch das Loos gewählt und wurde auf diese Weise aus dem Ausschußmitgliedern
für Norden - Heinrich Tecklenburg u.
" Süden - Johann Hinrich Schuhmacher
getroffen und wurde damit die Verhandlung geschlossen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 20. Juni 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt
betreffend:
1. einen Trauschein des Hinrich Bartels behut seiner Verheirathung Anna Sophie Dohrmann aus Steinau.
2. Den Fußsteig nach dem Armenhause.
Gegenwärtig.
1. Lafrenz Goldmann.
2. Hinrich Christoph Arp.
3. Hinrich Nintzel.
4. Heinrich Tecklenburg. Gemeindeausschuß.
5. Hinrich Böhmcke.
6. Joh. Hinrich Schuhmacher.
7. Hinrich Arp.
8. Peter Bartels, Beigeordneter.
9. Hinrich Griemsmann Gemeindevorsteher.
ad 2. Wurde nach Besichtigung des Fußsteiges beim Armenhause beschlossen, daß derselbe hergestellt werden solle.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 17. Juli 1867 im Kirchspielshause bei Andres Reyelt betreffend.
1. Trauschein des Claus Ehlers.
2. Heimkehrschein des Claus Dodenhoff.
3. Heimkehrschein des Hinrich Bartels in Odisheim.
4. Reiten des Friedrich Weber auf dem Fußwege.
5. Die Wählerliste betreffend Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag des Norddeutschen bunde.
6. Die Classensteuerrolle und Reclamation dagegen.
7. Gemeindeanlage.
ad 4. Wurde einstimmig beschlossen, dem Friedrich Weber zu Gehrenhof, Kirchspiel Ihlienworth für 2 maliges Reiten auf dem Fußsteige 2rßr Strafe durch Beitreibung vom Amtswegen auffordern zu lassen, an den Gemeindevorstand Kosten u. portofrei auszuzahlen.
am 4. u. 5.Decb.
1866
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 21. August 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt betreffend.
1. Inkostgebung des unehelichen Kindes der Tochter des weiland Christoph Rothfock.
2. Wohnrecht der Witwe Goohs in Oppeln
3. Wohnrecht des Lafrenz Meyer in Oppeln
4. Wohnrecht der in Hamburg Dienenden Heleon Bartels
Actum Oppeln, den 28. August 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt betreffend.
1. Die Wahl eines Ausschußmitgliedes.
2. Inkostkebung des unehelichen Kindes der Tochter des weil. Chr. Rothfock.
ad 1. Wurde vorgetragen, daß das Ausschußmitglied Hinrich Nintzel sein Wohnwesen hierselbst verkauft und sich ein anderes in der Gemeinde Cadenberge wieder angekauft habe, deßhalb nicht mehr Ausschußmitglied in hiesiger Gemeinde bleiben könne.
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Es war somit Jürgen Albers rechtlich gewählt.
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Actum Oppeln, den 25. September 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt betreffend:
1. Die Antwort der Catharina Rothfock von Hamburg in Betreff der Alimentation ihres unehelichen Kindes.
2. Das Capital der Witwe Hensch in der Adolph Friedrich Bartelschen Stelle.
3. Einführung des Jürgen Albers als Ausschuß- Mitglied
4. Das Karrenschieben auf dem Bartelschen Deiche.
5. Gemeindeanlagen.
ad 4. Wurde einstimmig beschlossen, in einer Gemeinde - Versammlung zu verhandeln, daß der neue Weg an den Bartelschen Deich verlegt werde und daß vorerst das Karrenschieben auf den fraglichen Deich geschehen könne, bis darüber ein Beschluß zu Stande gekommen sei, so daß entweder das Karrenschieben aufhörn solle, oder der neue Weg an den Deich verlegt werde, wo den das Karrenschieben fortbestehen könne. Peter Bartels erklärt sich bereit für den neuen Weg seinen Anspruch an den das Deichstück und den Mühlenweg bei obiger Verlegung des Weges aufzugeben und damit gänzlich abgefunden zu sein.
Actum Oppeln, den 7. Oktober 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt betreffend:
Die Anderung der Abgrenzung des Urwahlbezirks
Nach Eröffnung der Versammlung wurde einstimmig beschloßen, bei Königlichem Amte darauf anzutragen, daß Oppeln nicht mit Kehdingbruch als Wahlbezirk zu sammengesetzt werde, indem Oppeln nicht an Kehdingbruch grenzt, sondern Bülkau dazwischen liegt und über 2 Stunden von jenem Orte entfernt ist und doch gesetzlich nur mit den zunächst liegenden Gemeinden zusammenzusetzen sind, und das Amt zu ersuchen Oppeln mit den zunächst liegenden Orte von Bülkau, Bovenmoor oder von Cadenberge, Grift zusammen zusetzen und Oppeln zum Wahlbezirk mit demselben zu bestimmen. Sollte aber solches nicht geschen können, so müßte Oppeln auf die Wahl verzichten. Überdies hätte Oppeln schon 577 Seelen und bedürfe nur, um zum Wahlbezirk vollzählige Zahl von 750 Seelen zu haben nur noch 173 Seelen. Wenn aber diesem Gesuche nicht Statt gegeben werden könne, so bäte man, Oppeln für dies mal zu erlauben, auf die Wahl verzichten zu dürfen.
Aus diesem Grunde, weil namlich Oppeln nicht damit einverstanden sei, kann die Verlangte Anderung auf dem Titelbogen der Vorwahlenliste nicht vorgenommen werden.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 3. November 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt
betreffend.
1. Zur Anhaltung der Anna Tiedemann zur Bezahlung des Geldes für Unterhaltung ihrer Kinder.
2. Die Unterstützung der Abgebrannten der Stadt Johann Georgenstadt.
3. Lafrenz Meyer - Heimkehrschein
4. Diedrich Haack. Heimkehrschein.
Actum Oppeln, den 26. November 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt betreffend.
1. Dies Wohnrecht der Helena Bartels aus Oppeln
2. Die Volkszählung und Eintheilung der Bezirke des Amts behut derselben am 3.December 1867.
ad 2. Wegen der Volkszählung wurde es für gut befunden , den ganzen Ort Oppeln von 122. Wohnhäuser in 5 Bezirke einzutheilen, wo denn jeder Bezirk 3-24 und 2-26 Häuser enthalte. Zu Zählern wurden gewählt 1.Hinrich Griemsmann, 2.Peter Bartels. 3.Heinrich Tecklenburg, 4.Hinrich Böhmcke und 5.Tönjes Rodenburg. Die fernere Eintheilung des Orts wird am Zählungstage den 3.Decbr. d. J. geschehen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 4. Decbr. 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt betreffend:
1. Das Verbot des Karrenschiebens auf dem Bartelschen Deiche und Verlegung des Neuen Weges an Denselben , wodurch ersteres frei wird.
2. Einsendung der Gemeinderechnungen.
3. Feststellung des Landschöpfenhafers Preis a Hpt.
4. Dienstkündigung des Gemeindedieners Johann Pape und Zusammenlegung des Boten- und Gemeindedienstes in einer Person.
ad 1. Wurde keine Einigung zur Verlegung des neuen Weges an den Bartelschen Deiches erziehlt und blieb es daher beim Alten, so daß Peter Bartels den Deich als Fußsteig, wie früher zu Protocoll genommen, unterhalten muß, jedoch sich weigert, das Karrenschieben zu gestatten, obgleich die Gemeinde solches wünschet.
ad 2. Einige Rechnungen sind eingegangen.
ad 3. Der Landschöpfen Hafer wurde zu dem Preise von 12gr a Hpt festgestellt.
ad 4. Wurde einstimmig beschlossen, den Botendienst und Gemeindedienst in einer Person zu vereinigen und zwar zu den bisher feststehenden Preisen für Ansagen der Gemeinde, des Ausschußes, ingleichen für Briefe der Gemeinde pp.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 21. December 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt
betreffend:
1. Eine Beihilfe zur Alimentation des unehelichen Kindes der Tochter des Peter Hinrich Schuhmacher.
2. Eintragung der Übersicht des Nutzwerthes der Ländereien.
3. Die Neuwahl des Gemeinde - Dieners -vorläufige Bedingungen.
4. Die Unterbringung des Marcus Wöhlke.
5. Trauschein des Claus Brüning behut seiner Verheirathung mit Christina Brinkm
ad 2. Der durchschnittliche Pachtwert betrage, wie einstimmig erklärt wurde, betrage:
a für 1 Morgen Ackerland - 3rß10gr
b.für 1 Morgen Wiesen - 3rß - "
c für 1. Kuhweide - 5rß
Tagelöhne eines männlichen Arbeiters
im Sommer mit Beköstigung - 7gr5.
ohne Beköstigung - 15gr-"
im Winter mit Beköstigung - 3gr8.
ohne Beköstigung - 7gr5.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
Actum Oppeln, den 30. December 1867 im Kirchspielshause bei Andreas Reyelt
betreffend:
1. die Wahl dreier Ausschußmitglieder, 2 für Norden u. 1 für Süden.
2. Wahl eines Gemeinde- Dieners und Boten in einer Person.
3. Rechnungsablage pro 1867.
4. Heimathschein der Helena Bartels.
5. Unterbringung des Markus Wöhlke.
6. Die Erbschaft des Claus Reyelt a/Grift.
Gegenwärtig.
Gemeindeausschuß
1. Jürgen Albers
2. Lafrenz Goldmann
3. Hinrich Christoph Arp
4. Heinrich Tecklenburg.
5. Hinrich Schuhmacher
6. Hinrich Böhmke.
7. Hinrich Arp.
8. Peter Bartels, Beigeordneter
9. Hinrich Griemsmann, Gemeindevorsteher
Mit den übrigen Gemeinde-Interessenten 68 Stimmen.
ad 1.
Von den vorhandenen 68 Stimmen erhielten
A Für Norder-Ende
a. Lafrenz Goldmann mit 67 Stimmen
b. Andreas Reyelt " 62 "
B.Für Süder-Ende
Diedrich Corleis mit mit 62 Stimmen.
ad 2. Zum Gemeinde - Diener u. Boten wurde der sich meldende Claus Bartels hierselbst, weil keiner außer ihm sich meldet, einstimmig nach einem aufgesetztem Contrackt gewählt.
ad 6. Wegen der Erbschaft des Claus Reyelt zu Grift wurde beschlossen, denselben in Güte zu ersuchen seine Erbschaftsrechte in der Art an die Gemeinde Oppeln abzutreten, daß dieselbe seine Forderung sicher stelle, einforder und einziehe, ihm dann davon zur Bezahlung seiner Schulden, zur Herstellung seines Hauses, Anschaffung eines Bettes udgl. das Nötige überlasse, oder besser solches selbst beschaffe und das Übrige sicher belege oder sonst für ihn verwende, damit er davon länger erhebliche Nützen haben möchte, weil er selbst nicht Haushälterisch damit umgehen werde.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Geschehen wie oben.
Unterschriften.
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